Fragen und Antworten zu unseren HAVAG-Kundengarantien
- Wo gelten die HAVAG-Kundengarantien?
Alle drei Garantien beziehen sich auf den Wirkungs- und Leistungsbereich der HAVAG. Für die Ticket- und PünktlichkeitsGarantie (Tag/Nacht) bedeutet dies im Speziellen: Sie gelten in unseren Straßenbahn- und Buslinien innerhalb der Tarifzonen 210 und 233 des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).
- Was versteht man unter PünktlichkeitsGarantie?
Die PünktlichkeitsGarantie wirkt ganztägig und ist unterteilt in die PünktlichkeitsGarantie Tag (für den Zeitraum zwischen 5.00 und 22.00 Uhr) sowie die Pünktlichkeitsgarantie Nacht (für den Zeitraum zwischen 22.00 und 5.00 Uhr).
Mit der PünktlichkeitsGarantie Tag versprechen wir Ihnen Sie zu entschädigen, wenn Sie Ihr Ziel bei Fahrten auf unseren Linien mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen sollten. Kommen Sie einmal zu spät an, erhalten Sie von uns eine 24-Stunden-Karte 1 Person, wahlweise für die Tarifzone 210 oder 233. Unsere ABO-Kundschaft erhält eine Gutschrift in Höhe des Wertes einer 24-Stunden-Karte 1 Person für die Tarifzone 210 oder 233 auf ihr bei uns hinterlegtes Konto.
Die PünktlichkeitsGarantie Nacht sagt aus, dass Sie sich in den Abend- und Nachstunden ein Taxi rufen können, wenn sich Ihre planmäßige Abfahrt mit Fahrzeugen auf unserer Linien um mehr als 20 Minuten verspäten sollte. In diesem Fall übernehmen wir einen Teil Ihrer Taxirechnung bis zu einer Höhe von 20 €.
Grundlage für alle Abfahrts- und Ankunftszeiten bildet der tagesaktuelle Fahrplan (laut Internetauskunft der HAVAG) mitsamt aller garantierten Anschlüsse. Ausgenommen von diesen Regelungen sind höhere Gewalt (wie Natureinflüsse, Streik) sowie Fremdverschulden (z.B. Verkehrs- oder Personenunfälle, Behinderungen durch Fahrzeuge, Stau).
- Was versteht man unter AntwortGarantie?
Es ist unser Anspruch, Ihnen schnellstmöglich eine zufriedenstellende Antwort auf Ihr schriftlich eingereichtes Anliegen zukommen zu lassen. Darum haben wir uns durch die AntwortGarantie selbst eine Antwortfrist von 7 Arbeitstagen ab Eingang Ihrer Anfrage auferlegt. Halten wir diese Frist nicht ein, so haben Sie Anspruch auf eine 24-Stunden-Karte 1 Person, wahlweise für die Tarifzone 210 oder 233. Unsere ABO-Kundschaft erhält eine Gutschrift in Höhe des Wertes einer 24-Stunden-Karte 1 Person für die Tarifzone 210 oder 233 auf ihr bei uns hinterlegtes Konto.
Ihr schriftlich eingereichtes Anliegen muss uns über die üblichen Kontaktwege Post, E-Mail-Postfach, Fax oder Webformular erreicht haben und darf keine Eingaben enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die einer Prüfung durch unsere Rechtabteilung bedürfen.
- Wie nehme ich die einzelnen Garantien in Anspruch?
Konnten wir unsere Versprechen einmal nicht halten, so gibt es grundsätzlich die Möglichkeit sich mit einer sogenannten Garantiekarte inkl. der erforderlichen Anlagen an uns zu wenden um einen Garantiefall zu melden:
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Per Post an:
Hallesche Verkehrs-AG
Kundengarantien
Freiimfelder Str. 74
06112 Halle (Saale) -
Per E-Mail an:
kundengarantien@havag.com -
Persönliche Abgabe in unseren HAVAG-SERVICE-CENTERN
im Neustadt Centrum in Halle-Neustadt oder in der Altstadt im Stadtcenter an der Rolltreppe -
Alternativ können Sie auch das unter www.havag.com/garantieanträge hinterlegte Online-Formular nutzen.
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- Welche Fristen gelten bei der Einreichung der Garantiefälle?
Bitte melden Sie uns Ihren Garantiefall innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Vorfalldatum.
- Auf welchem Weg erhalte ich eine Antwort zu meinem angemeldeten Garantiefall?
Wir werden Ihren Garantiefall schnellstmöglich prüfen und Ihnen per Post, Telefon oder per E-Mail antworten. Falls Ihr Antrag zur PünktlichkeitsGarantie (Tag) oder zur AntwortGarantie bewilligt werden sollte, senden wir Ihnen die 24-Stunden-Karte 1 Person für die Tarifzone 210 oder 233 direkt per Post zu. So können Sie diese gleich für kommende Fahrten nutzen. Unsere ABO-Kundschaft erhält eine Gutschrift in Höhe des Wertes einer 24-Stunden-Karte 1 Person für die Tarifzone 210 oder 233 auf ihr bei uns hinterlegtes Konto.
- Hat auch das Personal der HAVAG einen Anspruch auf eine Garantieleistung?
Ja, auch die Mitarbeitenden der HAVAG haben im Zuge einer Fahrt mit Bus und Straßenbahn und unter Benutzung eines MDV-Tickets einen Anspruch auf eventuelle Garantieleistungen.
- Ich habe mit meiner ABO-Karte eine Person mitgenommen und möchte einen Garantieanspruch stellen. Hat auch die mitgenommene Person Anspruch auf die Garantieleistung?
Nein, lediglich die Fahrkarte besitzende Person hat Anspruch auf eine eventuelle Garantieleistung.
- Ich habe einen Garantiefall eingereicht und möchte mich über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren. Kann ich mich dazu an ihre Hotline wenden?
Nein, unsere Hotline kann keine endgültige Antwort über den Stand der Bearbeitung geben. Wir bitten Sie, Fragen zum Bearbeitungsstand per E-Mail an kundengarantien@havag.com zu richten.
- Der Bus/Die Bahn kam zu früh und ich habe sie verpasst. Habe ich hier auch Anspruch auf die PünklichkeitsGarantie?
Ja. Wenn ein Bus oder eine Straßenbahn zu früh abfährt und ein Fahrgast dadurch insgesamt 20 Minuten später an seiner Zielhaltestelle ankommt, kann er die PünktlichkeitsGarantie in Anspruch nehmen.