Bedingungen für die Gewährung der HAVAG-Kundengarantien
- Garantiefälle
Im Rahmen der HAVAG-Kundengarantien werden von der HAVAG gegenüber ihrer Kundschaft folgende freiwillige Garantien übernommen:
- Ticketgarantie
- Pünktlichkeitsgarantie Tag/Nacht
- Antwortgarantie
- Anwendungs- und Geltungsbereich der HAVAG-Kundengarantien
Alle Garantien beziehen sich ausschließlich auf den Wirkungs- und Leistungsbereich der HAVAG. Das bedeutet im Speziellen, dass die TicketGarantie alleinig auf den HAVAG-Linien in den Tarifzonen 210 und 233 gilt.
Die Pünktlichkeitsgarantie (Tag/Nacht) bezieht sich ausnahmslos auf Fahrten, die auf unseren Linien in den Tarifzonen 210 und 233 getätigt wurden bzw. beabsichtigt wurden zu tätigen. Es können keine Fahrten erstattet werden, deren Verspätung darauf beruht, dass sie in Kombination mit Verkehrsmitteln anderer ansässiger Verkehrsunternehmen innerhalb der Tarifzonen 210 und 233 oder angrenzender Tarifzonen getätigt wurden.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der HAVAG-Kundengarantien
Der Garantiefall im Rahmen der PünktlichkeitsGarantie (Tag/Nacht) muss innerhalb einer Frist von 10 Werktagen (Tage, die nicht auf einen Sonntag oder Feiertag fallen) nach Vorfalldatum angemeldet werden. Bei Briefen gilt das Datum des Poststempels. Es erfolgt, außer bei Eingabe über das Online-Formular unter havag.com/garantieanträge, keine Eingangsbestätigung der Anmeldung.
Für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen aus der Pünktlichkeitsgarantie (Tag) ist neben Angaben zur getätigten Fahrt die Vorlage eines gültigen MDV-Tickets erforderlich. Dabei ist eine Kopie oder gegebenenfalls ein Scan des genutzten Tickets ausreichend. Personen mit einem gültigen MDV-Semesterticket reichen als Nachweis eine Kopie oder einen Scan der Vorder-und Rückseite ihres Studentenausweises (mit Name und Gültigkeitsvermerk) ein. Schwerbehinderte reichen eine Kopie bzw. einen Scan ihres Schwerbehindertenausweises mitsamt gültiger Wertmarke ein. Bei HAVAG-ABO-Kundinnen bzw. Kunden, deren Fahrtberechtigung sich auf einer Chipkarte befindet, ist die Angabe der Chipkartennummer zwingend als Nachweis erforderlich. Der Antrag kann in dem Fall nur vom Abonnierenden oder dessen gesetzlicher Vertretung gestellt werden. Es genügt nicht die erklärte Absicht, ein MDV-Ticket kaufen zu wollen. Es kann pro Fahrt nur eine Erstattung geltend gemacht werden.
Für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen aus der PünktlichkeitsGarantie (Nacht) benötigen wir neben den Angaben zur nicht getätigten oder verspäteten Fahrt eine vom Taxiunternehmen ausgestellte Quittung (mit Fahrtstrecke, Datum und Uhrzeit). Es ist zudem zwingend notwendig, dass im Rahmen der Antragstellung Bankkontodaten hinterlegt werden, da eine Erstattung der Taxikosten im Genehmigungsfall nur als Überweisung von uns getätigt wird.
Voraussetzung für die Auszahlung eines Garantiefalls im Rahmen der AntwortGarantie ist ein Nachweis oder eine Kurzbeschreibung über das an uns gerichtete schriftliche Anliegen.
- Anmeldung des Garantiefalls
Der Garantiefall kann in Form der vollständig ausgefüllten Garantiekarte inkl. der erforderlichen Anlagen auf folgenden Wegen eingereicht werden:
- Per Post an:
Hallesche Verkehrs-AG
Kundengarantien
Freiimfelder Str. 74
06112 Halle (Saale) - Per E-Mail an:
kundengarantien@havag.com - Persönliche Abgabe in unseren HAVAG-SERVICE-CENTERN
Rolltreppe oder Halle-Neustadt - Alternativ können Betroffene unter www.havag.com/garantieanträge das hinterlegte Online-Formular ausfüllen.
- Per Post an:
- Garantieleistungen
Als Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten Betroffene eine 24-Stunden-Karte, wahlweise für die Tarifzone 210 oder die Tarifzone 233, für eine Person im Rahmen der PünktlichkeitsGarantie (Tag) und der AntwortGarantie. Kundinnen bzw. Kunden eines HAVAG-ABOs haben die Möglichkeit, sich den Gegenwert der 24-Stunden-Karte als Gutschrift auf Ihr bei der HAVAG hinterlegtes Bankkonto überweisen zu lassen. Eine Barauszahlung oder Erstattung von Garantietickets ist nicht möglich.
Im Rahmen der PünktlichkeitsGarantie (Nacht) erstatten wir einen Anteil an der Taxirechnung bis zu einem Wert von 20 Euro. Die Entschädigungsleistung kann pro Taxifahrt nur einmalig gezahlt werden, auch wenn mehrere Betroffene sich ein Taxi teilen.
- Ausgabe von Entschädigungsleistungen für Verspätungen unserer Fahrzeuge
Im Zeitraum von 5.00 bis 22.00 Uhr (Tag) haben Fahrgäste, die bei ihren Fahrten auf unseren Linien ihr Ziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen, einen Anspruch auf eine Entschädigung.
In den Abend- und Nachtstunden zwischen 22.00 und 5.00 Uhr können Fahrgäste sich ein Taxi rufen, deren anteilige Rechnung wir übernehmen, sobald sich die planmäßige Abfahrt um mehr als 20 Minuten verspätet.
Grundlage für alle Abfahrt- und Ankunftszeiten bildet der tagesaktuelle Fahrplan (laut Internetauskunft der HAVAG) mitsamt allen garantierten Anschlüssen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind höhere Gewalt (wie Natureinflüsse, Streik) sowie Fremdverschulden (z. B. Verkehrs- oder Personenunfälle, Behinderungen durch Fahrzeuge, Stau).
- Ausgabe von Entschädigungsleistungen für verspätete Antworten
Kundinnen bzw. Kunden haben Anspruch auf die Beantwortung jedes in Textform eingegangenen Anliegens. Die Antwort wird von der HAVAG ebenfalls in Textform verfasst und den Anfragenden übersandt. Dabei ist eine Frist von sieben Arbeitstagen ab Eingang der Anfrage einzuhalten. Bei von der HAVAG ausgehenden Antwortschreiben in Briefform gilt das Datum des Poststempels.
Ausgenommen sind Eingaben, die gegen geltendes Recht verstoßen und Schadensersatzansprüche, weil diese einer Prüfung durch unsere Rechtabteilung bedürfen. Die Anliegen müssen bei der HAVAG über die üblichen Kontaktwege wie Post, E-Mail-Postfach, Fax oder Webformular schriftlich eingegangen sein.
Uns erreichende schriftliche Anliegen über soziale Netzwerke o. Ä. fallen nicht in den Geltungsbereich der Antwortgarantie.
- Ausschluss von den HAVAG-Kundengarantien
Bei offensichtlichem Missbrauch der Garantien behält sich die HAVAG vor, Personen von der Erstattung einer Garantieleistung bzw. von Garantieleistungen eines bestimmten Zeitraums auszuschließen. Die davon Betroffenen werden über den Ausschluss informiert.
- Hinweis zu Rechten der Kundinnen und Kunden
Die HAVAG-Kundengarantien sind eine freiwillige Leistung der HAVAG. Gesetzliche Rechte der Fahrgäste werden durch die HAVAG-Kundengarantien weder eingeschränkt noch aufgehoben. Die Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) bzw. die Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON bleiben durch die freiwilligen HAVAG-Kundengarantien unberührt.
- Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen der HAVAG-Garantien ist die Hallesche Verkehrs-AG (Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle).
Die Grundlage und der Zweck der Datenverarbeitung ist Ihr Antrag auf Inanspruchnahme der HAVAG-Garantien. Für die Bearbeitung Ihres Antrags sind personenbezogene Angaben erforderlich, welche unter Beachtung des Datenschutzes verarbeitet werden. Für die Klärung von Anschlussfragen oder zur Beauskunftung zu Anträgen im Rahmen der HAVAG-Garantien ist neben den Pflichtangaben die Erhebung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass Ihr Antrag ggf. nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden Ihre Angaben ausschließlich für diesen Zweck an weitere Fachabteilungen der HAVAG übergeben (insbesondere an Beschäftigte des Bereichs Marketing, Vertrieb und Kundenservice). Eine weitere Übermittlung Ihrer Angaben findet nicht statt, sofern wir nicht rechtlich dazu verpflichtet oder berechtigt sind.Sie haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wir möchten bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass keine Daten gelöscht werden, welche bestimmten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten hängt von der Entscheidung über Ihren Antrag ab. Aufgrund von Nachweispflichten speichern wir Ihre Angaben nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres für eine Dauer von drei Jahren. Aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen speichern wir Ihre Daten weiterhin für zehn Jahre.
Weitere Informationen finden Sie unterwww.havag.com/datenschutz. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: datenschutz@stadtwerke-halle.de