Meinen Verkehrs- oder Fahrgastunfall melden

Unsere Rechtsabteilung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Schadensfälle, die im Zusammenhang mit der HAVAG stehen. Wir kümmern uns um eine zügige und transparente Klärung – egal ob Sachschaden, Personenschaden oder andere Vorfälle.

Hier finden sich wichtige Informationen rund um die Schadensabwicklung. Das bereitgestellte Formular und das Zusatzblatt hilft dabei, alle relevanten Angaben strukturiert zu übermitteln und beschleunigt die Bearbeitung.

Alle schadensbezogenen Dokumente können per Post oder E-Mail an unsere Rechtsabteilung unter rechtsabteilung@havag.com übermittelt oder persönlich in unseren Service-Centern abgegeben werden.

 

Fragen und Antworten

Unsere Rechtsabteilung ist zuständig für alle Vorfälle im halleschen Nahverkehr, an denen HAVAG-Fahrzeuge beteiligt sind. Das umfasst sowohl Schäden an Personen als auch an Sachen oder Vermögen.

Konkret bearbeiten wir Schadensfälle aus folgenden Bereichen:

  • Straßenbahnverkehr
  • Buslinien (bei Subunternehmen vermitteln wir gerne den zuständigen Ansprechpartner)
  • Dienst- und Betriebsfahrzeuge der HAVAG
  • Spezial- und Sonderfahrzeuge der HAVAG
  • Baustellenbereiche, soweit die HAVAG Bauherr ist

Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) ist ein sogenannter Eigenversicherer. Das bedeutet: Wir müssen für unsere Fahrzeuge keine klassische Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Rechtsgrundlage ist § 2 Pflichtversicherungsgesetz (Befreiung vom gesetzlichen Deckungszwang).

Wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt, der durch unsere Fahrzeuge, Mitarbeitenden oder Anlagen verursacht wurde, wird die Regulierung über einen Haftpflichtschadenausgleich abgewickelt. Dieser übernimmt in unserem Auftrag die Bearbeitung der Schadensfälle.

Die Vorteile sind eine zügige Bearbeitung und direkte Ansprechpartner vor Ort.

Damit ein Schaden geprüft und reguliert werden kann, muss der Schadenshergang und die Schadenshöhe nachgewiesen werden. Bitte dazu aussagekräftige Unterlagen/Belege zur Schadenshöhe einreichen (z. B. Rechnung, Kostenvoranschlag). Fotos können auch direkt per E-Mail an rechtsabteilung@havag.com gesendet werden.

Bei Kraftfahrzeugschäden ab 3.000 € oder bei einem Totalschaden ist in der Regel ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Bei geringeren Schäden reicht häufig ein Reparaturkostenvoranschlag mit aussagekräftigen Fotos aus.

Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom Einzelfall ab – pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.

Wenn ein Unfall über unsere Verkehrsleitstelle erfasst wurde, erhält unsere Rechtsabteilung die Daten üblicherweise im Verlauf des folgenden Werktages.

Eine Schadensmeldung kann jederzeit eingereicht werden. Allerdings können wir erst dann inhaltlich Stellung nehmen, wenn alle Informationen vollständig vorliegen.

In diesem Fall sollte umgehend die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung oder Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Die weitere Kommunikation läuft dann in der Regel zwischen der HAVAG und dem jeweiligen Versicherer.

Falls bereits eine Schadensnummer des Versicherers vorliegt, kann diese gern vorab übermittelt werden. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, ist eine unverzügliche Information an rechtsabteilung@havag.com notwendig.

Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in unseren Datenschutzhinweisen (siehe oben) sowie unter havag.com/datenschutz.