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Pressemitteilungen


Corona-Update zum Impf- und Genesenenstatus

Zwei Paragraphen auf einem Laptop-Bildschirm
Neue Bestimmungen in der geänderten Corona-Verordnung des Bundes.

Laut der geänderten Corona-Verordnung des Bundes gilt man nun als genesen vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests. Vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung, unabhängig vom Erstimpfstoff. Dies ist bei Eintritt unter der 2G-Regel zu beachten, z.B. in den Hallenbädern der Bäder Halle GmbH und im Maya mare, alles Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe. Beim Zutritt unter der 3G-Regel, z.B. in Fahrzeugen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), gilt weiterhin ein Nachweis der Impfung, Genesung oder tagesaktueller Testung.

19.01.2022