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HAVAG: Weiterhin Tragepflicht für FFP2-Masken
![Eine Straßenbahn in Bewegung. Es ist abends. Im Vordergrund ist ein junger Mann, der eine FFP2-Maske trägt.](/sixcms/media.php/197/FFP2-Masken%20%28oder%20vergleichbar%29%20im%20OEPNV.jpg)
Auch nach einer möglichen Aufhebung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Infektionsschutzgesetz) bei einer Unterschreitung der Inzidenzwerte unter 100 in Halle (Saale) haben Fahrgäste der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), einem Unternehmen der Stadtwerke Halle, laut Zwölfter SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Bussen und Bahnen die Pflicht, FFP2-Masken (oder vergleichbar) zu tragen. Darauf weist die HAVAG hin.
Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG weiterhin verpflichtend. Getragen werden dürfen ausschließlich FFP2-Masken oder solche Atemschutzmasken die mit der europäischen Norm FFP2 vergleichbar sind, also die die Bezeichnung N95, KN95, P2, DS2 oder CPA tragen. Einfache medizinische Mund-Nasen-Schutze, sogenannte OP-Masken, genügen nicht.
Alle für die Stadtwerke-Gruppe aktuell geltenden Regelungen sind immer hier zu finden: www.swh.de/coronapandemie.
12.05.2021
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