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30.000 medizinische Mund-Nasen-Schutze erfolgreich an Fahrgäste verteilt
Seit Montag, 25. Januar 2021, gilt in den Bussen und Bahnen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Um Kundinnen und Kunden zu unterstützen, verteilen Mitarbeitende der HAVAG bis einschließlich Freitag, 5. Februar 2021, insgesamt 30.000 kostenlose MNS nach medizinischen Standards an Fahrgäste. Diese wurden von der Stadt Halle (Saale) zur Verfügung gestellt. Ab Montag, den 8. Februar, droht Fahrgästen, die sich nicht an die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS halten eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro.
Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, gilt laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) seit Montag, dem 25. Januar 2021, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in allen Bussen und Bahnen der HAVAG als Pflicht.
Was bedeutet medizinischer Mund-Nasen-Schutz?
Als medizinischer Mund-Nasen-Schutz zählen handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnete Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken nach K95-/N95-, FFP2- oder FFP3-Standard. Eine beliebige textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wie beispielsweise Halstücher, Schals oder auch Stoffmasken genügt nicht mehr.
HAVAG unterstützte Fahrgäste durch Verteilaktion
Die HAVAG stand ihren Fahrgästen bei der Umgewöhnung als serviceorientiertes Unternehmen beratend zur Seite. „Fahrgäste, die bisher nur eine einfache Stoffmaske trugen, wurden freundlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der HAVAG (aber auch durch die Fahrausweisprüfer) darauf hingewiesen und bekamen kostenlos einen von insgesamt 30.000 medizinischen Mund-Nasen-Masken“, sagt Vinzenz Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG.
Die Beratung der Fahrgäste zum richtigen Trageverhalten der Mund-Nasen-Schutze sowie die Verteilaktion waren ein großer Erfolg und wurden durch die HAVAG-Kunden sehr dankbar aufgenommen.
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln
Um die Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen, droht uneinsichtigen Fahrgästen, die die festgelegten Verhaltensregeln missachten, ab Montag, 8. Februar 2021, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro bei fehlendem medizinischen Mund-Nasen-Schutz in den Fahrzeugen der HAVAG. Das Prüfpersonal der Servicegesellschaft Saale mbH ist weiterhin verstärkt im Einsatz, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.
Die Hallenserinnen und Hallenser zeigen sich aber vorbildlich: „Bereits die Aussprache von Verwarnungen zeigte in der Vergangenheit im Sinne einer hohen Tragedisziplin eine positive Wirkung“, so HAVAG-Vorstand Vinzenz Schwarz. 99 Prozent der Fahrgäste halten sich an die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus, damit liegen die Kundinnen und Kunden der HAVAG laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) knapp vier Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
Informationen für Kundinnen und Kunden
Für dringende Anliegen zum ÖPNV kann der Live-Chat auf der Webseite der HAVAG werktags von 8 bis 20 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 18 Uhr genutzt werden. Fragen und Anliegen werden zudem weiterhin 24 Stunden an jedem Tag per Telefon unter (0345) 5 81 – 56 66 beantwortet. Auch per E-Mail ist die HAVAG unter kundenservice@havag.com und abo@havag.com wie gewohnt erreichbar. Zudem kommuniziert die HAVAG auf Facebook unter www.facebook.com/swh.havag/.
05.02.2021
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