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Medizinische Masken in Bussen und Bahnen der HAVAG
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) zur Eindämmung des Coronavirus gelten ab Montag, dem 25. Januar 2021, veränderte Bestimmungen zur Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Personennahverkehrs. Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, passt ihre Beförderungsbedingungen entsprechend an und bietet ihren Fahrgästen damit weiterhin sichere Mobilitätsmöglichkeiten.
Medizinische Maskenpflicht
Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, ist laut der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ab Montag, dem 25. Januar 2021, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, sogenannter OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/ N95 oder FFP2, in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG verpflichtend. Eine beliebige textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wie beispielsweise Halstücher, Schals oder auch Stoffmasken genügen dann nicht mehr. Die Prüfteams der HAVAG sind seit vielen Wochen verstärkt unterwegs, um das Einhalten der MNS-Pflicht zu kontrollieren. Sie werden dies auch weiterhin mit über zwanzig Mitarbeitenden täglich flächendeckend in Halle tun. Die HAVAG steht ihren Fahrgästen aber als serviceorientiertes Unternehmen dabei beratend zur Seite. „Fahrgäste, die nur eine einfache Stoffmaske tragen, werden freundlich von den Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Servicegesellschaft Saale darauf hingewiesen und bekommen kostenlos einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz“, sagt Vinzenz Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG. Zusätzlich setzt die HAVAG vier Teams mit je zwei Azubis in den ersten zwei Wochen über den Tag verteilt im gesamten Liniennetz ein, die ebenfalls kostenlos medizinische Mund-Nasen-Schutze (MNS) verteilen, zu richtigem Trageverhalten, der Notwendigkeit der Maskenpflicht und gesetzlichen Vorgaben beraten. Dafür stellt auch die Stadt Halle (Saale) 30.000 medizinische MNS zur Verfügung. „Die neue Tragepflicht von medizinischen Mund-Nasen-Schutzen wirkt per Landesverordnung sofort ab 25. Januar, die HAVAG wird aber mit einer Maskenverteilaktion in den Fahrzeugen und Beratung unterstützen“, erläutert Vinzenz Schwarz das Vorgehen.
Um die Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen, droht uneinsichtigen Fahrgästen, die die festgelegten Verhaltensregeln missachten, ab 1. Februar 2021, auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro bei fehlendem medizinischen Mund-Nasen-Schutz in den Fahrzeugen der HAVAG. „Bereits die Aussprache von Verwarnungen zeigte in der Vergangenheit im Sinne einer hohen Tragedisziplin eine positive Wirkung“, so HAVAG-Vorstand Vinzenz Schwarz. Insgesamt sind in den letzten Wochen unter zwei Prozent der Fahrgäste mit nicht korrekt genutztem Mund-Nasen-Schutz in den Bahnen und Bussen angetroffen worden, Tendenz sinkend.
In wenigen Ausnahmefällen ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend. So müssen beispielsweise Schwangere keinen Mundschutz tragen. Die Nachweispflicht einer Tragebefreiung obliegt dem Fahrgast.
Information der Fahrgäste
Über die Ausweitung der Schutzmaßnahmen informiert die HAVAG auf allen möglichen Kanälen: auf Plakaten, per Handzettel, über optische und akustische Anzeigen, über Social-Media-Kanäle und auf ihrer Internetseite unter www.havag.com.
22.01.2021
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