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Pressemitteilungen


Vertragsstrafe für Maskenverweigernde

Etwa 98 Prozent der Fahrgäste tragen in den halleschen Straßenbahnen und Bussen diszipliniert eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Seit Anfang November spricht das Kontrollpersonal der Servicegesellschaft Saale (SGS), im Auftrag der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), beides Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, verstärkt die Fahrgäste an, die sich zum wiederholtem Male weigern, einen MNS zu tragen und verwarnte sie. Ab der zweiten Verwarnung machte die HAVAG von ihrem Hausrecht Gebrauch und erteilte schriftlich ein Hausverbot für ihre Linienfahrzeuge. Uneinsichtige Fahrgäste wurden demnach von der Beförderung ausgeschlossen. Um die Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen, droht uneinsichtigen Fahrgästen, die die festgelegten Verhaltensregeln missachten, nun ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro bei fehlender Mund-Nasen-Bedeckung in den Fahrzeugen der HAVAG.

„Wir sehen diese Maßnahme als notwendig an, um die weitaus größere Anzahl der Fahrgäste, die vorschriftsmäßig einen MNS tragen, zu schützen und um die Beförderung im ÖPNV in gewohnter Art und Weise sicherer zu machen. Bereits die Aussprache von Verwarnungen zeigte im Sinne einer hohen Tragedisziplin eine positive Wirkung“, so Vinzenz Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG. „Auf diese Weise haben wir die Zahl der Maskenverweigernden nochmals reduziert. Die Zahl von zwei Prozent ist im Vergleich zu anderen deutschen Städten laut des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sehr gering und entscheidend für die Minimierung des Ansteckungsrisikos mit COVID-19.“ 

Schutzmaßnahmen werden nochmals ausgeweitet

Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, beabsichtigt die HAVAG, die Schutzmaßnahmen für ihre Fahrgäste nochmals auszuweiten, indem Personen, welche gegen die Rechtsverordnungen verstoßen, anstatt der Verwarnung mit der Erhebung einer Vertragsstrafe zu rechnen haben. Zudem werden mit sofortiger Wirkung die Kontrollen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durch den Einsatz weiterer Prüfteams intensiviert.

Jeder Fahrgast ist per Verordnung verpflichtet, eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nase-Schutzes zu tragen. In wenigen Ausnahmefällen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend. So müssen beispielsweise Schwangere keinen Mundschutz tragen. Die Nachweispflicht einer Tragebefreiung obliegt dem Fahrgast.

Information der Fahrgäste 

Über die Ausweitung der Schutzmaßnahmen informiert die HAVAG auf allen möglichen Kanälen: auf Plakaten, per Handzettel, über optische und akustische Anzeigen, über Social media-Kanäle und auf der Internetseite www.havag.com

14.12.2020