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Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen für FAIRTIQ LUFTLINIE

Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen für PilotkundInnen des Pilotprojektes zum eTarif in der Tarifzone 210 (Halle)

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Pilotkunden des eTarif Piloten 210 Halle und der Halleschen Verkehrs AG (im Folgenden „HAVAG") im Rahmen des eTarif-Pilotprojekts (im Folgenden „eTarif Pilot“). Als Voraussetzung für die Teilnahme am eTarif Pilot ist zwischen

dem Pilotkunden und der FAIRTIQ AG als Betreiber der FTQ Lab-App (im Folgenden „FAIRTIQ“) ein gesonderter Nutzungsvertrag für das Pilotprojekt abzuschließen.

Die HAVAG führt im Rahmen des Fördermittelprojektes STADTLand+ in der Zone 210 Halle dieses Projekt durch, das dem Ausbau des elektronischen Vertriebs in der HAVAG dient. Gleichzeitig soll mit diesem Piloten auch die Anwendbarkeit auf den gesamten Mitteldeutschen Verkehrsverbund (nachfolgend „MDV“) getestet werden.

Bei dem eTarif Pilot handelt es sich um den Versuch, Fahrkarten und deren Preise nicht in feste Tarifzonen einzuteilen, sondern die Preise individuell und dynamisch auf den Fahrgast und die tatsächlich zurückgelegte Fahrstrecke anzupassen. Hierbei arbeiten zwei Projektpartner zusammen: HAVAG und FAIRTIQ (im Folgenden „Projektpartner“). Die wesentlichen gemeinsamen Ziele des Pilotversuchs mit Produktentwicklungscharakter sind vor allem die Erprobung einer Technologie zur Erfassung der Reisedaten als zwingende Grundlage für eine nachgelagerte Bepreisung nach der Fahrt (technische Komponente), die Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) sowie eine projektbegleitende Marktforschung und Datenanalyse zur Erfassung der Kundenakzeptanz und besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse des Pilotprojektes. Der eTarif Pilot läuft bis Dezember 2024. Der Pilotkunde erhält durch die im Rahmen seiner Teilnahme am eTarif Pilot zu nutzende FTQ Lab-Applikation der FAIRTIQ („FTQ Lab-App“) die exklusive Möglichkeit, von diesbezüglich möglichen tariflichen Vergünstigungen zu profitieren sowie die Zukunft des eTarifs in der HAVAG sowie später im MDV aktiv mitzugestalten und an Gewinnspielen bzw. Verlosungen teilzunehmen (vgl. Teil A).

Hinsichtlich des Leistungsumfangs der FTQ Lab-App ist ein gesonderter Nutzungsvertrag mit FAIRTIQ abzuschließen. Über die FTQ Lab-App kann der Pilotkunde elektronische Fahrtberechtigungen zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Zone 210 Halle kaufen (vgl. Teil B). Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des MDV bzw. die Bedingungen für den eTarif Pilot bei der HAVAG.

Die Erkenntnisse aus der FTQ Lab-App-Nutzung und der Online-Befragungen werden im Rahmen einer Analyse ausgewertet, um ein nutzerfreundliches und damit zukunftsfähiges elektronisches Fahrtberechtigungskonzept zu entwickeln. Die Datenanalyse ist aufgrund der Produktentwicklung ein zwingend erforderlicher Bestandteil des eTarif Piloten (vgl. Teil C).

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1  Leistungsgegenstand

(1) Durch die Annahme dieser AGB kommt ein Pilotkundenvertrag zwischen der HAVAG und dem jeweiligen Pilotkunden zustande.

(2) Die HAVAG bietet die Teilnahme an dem eTarif Pilot an. Im Rahmen dieser Teilnahme hat der Pilotkunde, um befördert zu werden, gesondert Fahrtberechtigungen zu erwerben. Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt dabei – wie bei jedem MDV-Fahrschein – mit dem die Beförderung durchführenden Verkehrsunternehmen zustande. Zudem muss sich ein Pilotkunde für Zwecke der Teilnahme am eTarif Pilot bei FAIRTIQ zur Nutzung der FTQ Lab-App registrieren. Der gesonderte Nutzungsvertrag für die FTQ Lab-App kommt dabei mit FAIRTIQ zustande.

(3) Im Rahmen dieses eTarif Pilot analysieren die Projektpartner bestimmte personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, die auch über die Pilotzeitdauer hinaus verarbeitet werden. Personenbezogene Daten werden dabei zum frühestmöglichen Zeitpunkt (spätestens mit Beendigung des Pilotprojekts) anonymisiert. Leistungen im Rahmen des eTarif Pilot umfassen:

  1. den Betrieb der Website https://www.havag.com/ (Portal-Webseite für den eTarif Pilot),
  2. die Registrierung für den eTarif Pilot (erfolgt über www.havag.com /fairtiq-luftlinie),
  3. die Registrierung für die FTQ Lab-App (erfolgt über die FTQ Lab-App),
  4. die Auswertung der Kundenbeförderung und das dynamisches Pricing,
  5. den Betrieb der FTQ Lab-App (dies ist keine Leistung der HAVAG, sondern der FAIRTIQ AG mit gesonderten Nutzungsbedingungen von FAIRTIQ),
  6. den Pilotkundenkontakt und
  7. gewisse Kontrollprozesse (Fahrkartenkontrolle).

Für Zwecke der vorbeschriebenen Analyse, die wesentlicher Bestandteil des Pilotprojekts ist und das nur durch sie überhaupt erfolgreich sein kann, wird die HAVAG den Pilotkunden im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt für entsprechende Befragungen kontaktieren (vgl. nachstehend § 12).

(4) Der Pilotversuch dient insbesondere der Erprobung einer Technologie zur Erfassung der Reisedaten als zwingende Grundlage für eine ex-post Fahrt(en)bepreisung, (technische Komponente), der Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) sowie für eine projektbegleitende Markt- und Datenanalyse sowie Produktentwicklung. Die Kontrollprozesse dienen dazu, Fahrtberechtigungen zu prüfen.

§ 2  Registrierung eTarif Pilot

(1) Für die Teilnahme am Pilotprojekt ist zunächst eine Registrierung auf der Registrierungsseite, erreichbar unter www.havag.com /fairtiq-luftlinie, erforderlich. Im Rahmen des Registrierungsprozesses akzeptiert der Pilotkunde die vorliegenden AGB und nimmt die Datenschutzhinweise zur Kenntnis.

(2) Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass der Pilotkunde mindestens 18 Jahre alt ist, ein Smartphone (mindestens dem Betriebssystem Android 5.0 (Google) oder höher ohne „Rooting“ oder min. iOS 10.0 (Apple) oder höher ohne „Jailbreak“ sowie eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert.

(3) Eine Registrierung ist nur möglich, wenn das vorgesehene Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Sofern das Kontingent ausgeschöpft ist, kann der Pilotkunde über eine Warteliste nachrücken, falls zu einem späteren Zeitpunkt die Teilnehmerzahl unter die Schwelle des festgesetzten Kontingents fällt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(4) Die Registrierung ist erfolgreich, wenn der Pilotkunde eine Bestätigung per E-Mail erhält. In der E-Mail ist ein Aktivierungscode enthalten, der für die Nutzung der FTQ Lab-App (siehe Teil B. Einbindung der FTQ Lab-Applikation) erforderlich ist. Die Weitergabe der Registrierungsdaten und des Aktivierungscode ist dem Pilotkunden ausdrücklich untersagt.

(5) Der Pilotkunde muss die Richtigkeit seiner Daten sicherstellen. Kommt der Pilotkunde dieser Sicherstellung nicht nach, so ist die HAVAG berechtigt, dem Pilotkunden den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die HAVAG ist weiterhin berechtigt, den Pilotkundenvertrag zu kündigen bzw. die Dienste zu sperren.

§ 3  Gewinnspiele und Verlosungen

Im Rahmen des eTarif-Piloten erhält der Pilotkunde die exklusive Möglichkeit, an Gewinnspielen und Verlosungen teilzunehmen. Näheres hierzu, insbesondere zu den jeweiligen Teilnahmebedingungen und Abläufen, wird gesondert an entsprechender Stelle am Ende der Online-Befragung (siehe Teil D. Markt- und Datenanalyse) veröffentlicht.

§ 4  Dauer des eTarif-Pilotprojekts; Sperrung

(1) Der Pilotkundenvertrag wird bis einschließlich Dezember 2024 geschlossen („Pilotzeitraum“).

(2) Jede Partei kann den Pilotkundenvertrag und den App-Nutzungsvertrag jederzeit sofort ohne Angabe von Gründen über die Kündigungsfunktion, erreichbar über den Link in der Registrierungsmail oder in der FTQ Lab-App, insgesamt kündigen. Das Anklicken des Buttons „FAIRTIQ Lab verlassen“ in der FTQ Lab-App stellt keine Kündigung dar.

(3) Der Pilotkunde verpflichtet sich, nach Beendigung des Pilotkundenvertrages unverzüglich sämtliche über das Pilotprojekt bereitgestellte Programme und Daten zu deinstallieren, zu löschen und nicht mehr zu nutzen.

(4) Die Zugänge des Pilotkunden zur FTQ Lab-App werden unverzüglich nach Beendigung des Pilotkundenvertrages gesperrt. Zudem werden die vorhandenen personenbezogenen Daten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (vgl. auch unsere Datenschutzhinweise).

(5) Die Zugänge des Pilotkunden zur FTQ Lab-App werden auch dann unverzüglich gesperrt, wenn der Pilotkunde mit der Bezahlung von elektronischen Fahrtberechtigungen in Verzug geraten ist. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn die ausstehenden Beträge beglichen sind und die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erfolgt ist. Bei einer Sperrung bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, die Kosten für noch nicht bezahlte vergangene Fahrten zu begleichen.

§ Haftung

(1) Die HAVAG haftet für Schäden des Pilotkunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der HAVAG zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die HAVAG nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der HAVAG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der HAVAG. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Die Haftungsbegrenzung des Absatzes 1 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der HAVAG.

(3) Die HAVAG weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des eigentlichen Beförderungsvertrages das Verkehrsunternehmen ist, dessen Fahrzeug der Pilotkunde jeweils nutzt. Die Beförderung erfolgt ausschließlich gemäß den Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreisen des MDV bzw. den Bedingungen für den eTarif Pilot in der Zone 210 Halle. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der HAVAG wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Pilotkunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag mit einem anderen befördernden Verkehrsunternehmen erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Pilotkunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(4) Die HAVAG gewährleistet nicht, dass die FTQ Lab-App dauerhaft, ununterbrochen und störungsfrei funktioniert. Hierfür ist die Vertragsbeziehung zwischen dem Pilotkunden und FAIRTIQ einschlägig. Eine Unterbrechung oder Störung der FTQ Lab-App kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Erwerbs der elektronischen Fahrtberechtigung führen. Für Schäden, die sich aus einer solchen Nichtverfügbarkeit ergeben, besteht kein Ersatzanspruch gegen die HAVAG. Der Pilotkunde hat sich vor Fahrtantritt von der Gültigkeit seiner Fahrtberechtigung zu überzeugen; im Zweifelsfall ist ein Ticket über andere Vertriebskanäle zu kaufen.

(5) Ansprüche für eine Haftung aus zwingendem nationalem Recht bleiben unberührt.

(6) Diese Regelungen gelten unbeschadet der allgemeinen Regelungen zur Haftung der Verkehrsunternehmen im Rahmen der Beförderung.

B. Einbindung der FTQ Lab-Applikation

§ 6 Voraussetzungen zur Teilnahme

Nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2, muss sich der Pilotkunde die kostenlose FTQ Lab-App selbstständig über Google Play oder Apple App Store herunterladen und installieren. Hierbei ist ein gesonderter Nutzungsvertrag zwischen dem Pilotkunden und FAIRTIQ für das Pilotprojekt abzuschließen. FAIRTIQ ist Betreiber der FTQ Lab-App. Nach Eingabe des Aktivierungscode in der FTQ Lab-App erfolgt dort eine Anmeldung unter Eingabe weiterer Daten, insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und Zahlungsmittel des Pilotkunden. Die angegebenen Daten müssen mit den Daten der Registrierung auf der Webseite www.havag.com /fairtiq-luftlinie übereinstimmen.

Für die Einbindung und Nutzung der App FAIRTIQ (FTQ Lab) gelten die ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für den Erwerb und die Nutzung der FTQ Lab App und der elektronischen Fahrkarten im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt HAVAG Luftlinie.

C. Markt- und Datenanalyse

§ 7 Ziele der Markt- und Datenanalyse

Im eTarif Pilot soll eine neue Technologie zur Erfassung der Reisedaten (technische Komponente) und die Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) erprobt werden. Darüber hinaus sind unter anderem ein begleitendes Kundenmonitoring, das Datenmanagement (Datenanalyse und Statistik) und die Gewährleistung des Datenschutzes wichtige Komponenten, die im Rahmen des eTarif-Piloten im Hinblick auf künftige elektronische Fahrtberechtigungsangebote näher untersucht werden sollen („Ziele“). Dafür werden die HAVAG zusammen mit den Kooperationspartnern und den dafür beauftragten Dritten im Rahmen der Markt- und Datenanalyse, sowie Produktentwicklung die im eTarif Pilot erhobenen Daten auswerten.

§ 8 Allgemeines und Umfang

Die Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus unseren Datenschutzhinweisen.

§ 9 Ablauf der Marktanalyse

(1) Die Ansprache des Pilotkunden erfolgt via E-Mail und über die FTQ Lab-App durch die HAVAG bzw. FAIRTIQ.

(2) Über die genannten Medien erhält der Pilotkunde einen individuellen Befragungslink, mithilfe dessen er an der Marktforschung teilnehmen kann.

(3) Die Erhebung der Daten beim Pilotkunden erfolgt via Online-Marktforschungs-Webseite.

D. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Pilotkunden hat bei der Durchführung des eTarif Pilot höchste Priorität. Ausführliche Informationen über den Umgang mit deren persönlichen Daten sind in den Datenschutzhinweisen enthalten. Häufige Fragen hierzu beantworten wir zudem in unseren FAQs (Häufig gestellte Fragen).

E. Schlussbestimmungen

(1) Es gelten diese AGB und die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des MDV-Tarifs für den Pilotzeitraum. Der Geltungsbereich umfasst die Zone 210 Halle. Es ist nicht möglich, über die FTQ Lab-App andere Tarifprodukte außer den im eTarif Pilot angebotenen eTarif zu erwerben.

(2) Die HAVAG ist berechtigt, die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Benachrichtigungsfrist zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt unter Zusendung der neuen AGB an die bei der Registrierung der Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Stimmt der Kunden diesen neuen AGB nicht zu, hat die HAVAG ein Sonderkündigungsrecht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Halle (Saale), sofern gesetzlich zulässig.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand: 26. August 2022