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Fragen und Antworten

Was muss ich bei der Mitnahme meines Fahrrads beachten?

Im gesamten HAVAG-Streckennetz muss in bestimmten Zeiten für die Mitnahme eines Fahrrads eine Extrakarte gelöst werden.

Ausnahmen: In Zone 233 ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. Zusätzlich ist eine kostenlose Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten in Bussen und Bahnen der HAVAG für die Tarifzone 210 möglich. Mehr Infos siehe Infobox "kostenlose Fahrradmitnahme" unten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Tickets - Tarifinformationen - Ticket & Preisübersicht.

kostenlose Fahrradmitnahme

Wann gilt die Regelung?

  • täglich ab 21 Uhr
  • Mo - Do & So: 21 bis 4 Uhr des Folgetages
  • Fr: 21 bis 8 Uhr des Folgetages
  • Sa: 21 bis 9 Uhr des Folgetages

Besonderheiten: 
Die Vorrangregelung für die Beförderung von Kinderwagen und mobilitätseingeschränkten Menschen mit Rollstuhl bleibt bestehen.

Ab wann kann ich eine weitere Person mit meinem Abonnement mitnehmen?

Für das ABO Basis und ABO Basis (9 Uhr) gelten folgende Mitnahmeregelungen:

  • Montag bis Freitag können drei Kinder (6 bis 14 Jahre) und eine erwachsene Person ab 17 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages unentgeltlich mitfahren
  • max. eine Person kann durch einen Hund ersetzt werden
  • Samstag, Sonntag und an allen gesetzlichen Feiertagen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie am 24. und 31.12. gilt die Mitnahmeregelung ganztägig

Für das  ABO Premium gilt folgende Mitnahmeregelungen:

  • drei Kinder (6 bis 14 Jahre) können immer kostenlos mitfahren
  • montags bis freitags ab 17 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig ist die Mitnahme einer weiteren Person möglich
  • ein Hund kann immer kostenlos mitfahren

Für das ABO Senior und ABO Senior Partner gelten folgende Mitnahmeregelungen:

  • ganztägige unentgeltliche Mitnahme von drei Kindern (6 bis 14 Jahre) möglich
  • kostenlose Mitnahme eines Hundes
  • ab 17 Uhr Nutzung der 1. Klasse bei den Eisenbahnunternehmen (nur für Personen, keine Hunde)

Alle nicht genannten ABOs und Fahrkarten sind von den Mitnahmeregelungen ausgeschlossen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Tickets finden Sie unter  Tickets – Tarifinformation.

Ist die Mitnahme eines Kinderwagens kostenfrei?

Ja, insofern der Kinderwagen nicht zweckentfremdet genutzt wird, kann dieser kostenfrei im gesamten Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) mitgenommen werden. Ebenso muss für Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kinder befördert werden, keine Extrakarte gelöst werden.

Nutzen Sie einen Kinderwagen zweckentfremdet, müssen Sie eine Extrakarte lösen.

Wann muss ich für die Gepäckmitnahme eine Extrakarte kaufen?

Die Extrakarte ist immer dann zu lösen, wenn Sie Gepäckstücke transportieren, die über die Größe eines Handgepäcks hinausgehen.

Zum Beispiel:

  • sperrige Gegenstände (z. B. Postzustellwagen)
  • Hunde, die nicht im Behälter befördert werden
  • Fahrräder in Bus und Straßenbahn in der Tarifzone 210 (Halle)

Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kinder befördert werden, Dreiräder, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung werden unentgeltlich mitgenommen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Tickets - Tarifinformationen - Ticket & Preisübersicht.

Benötigt mein kleiner Hund einen eigenen Fahrschein?

Wenn kleine Hunde in einem geeigneten Behälter in der Größe eines Handgepäckstückes untergebracht sind, können sie unentgeltlich mitgenommen werden. Für alle anderen Hunde muss eine Extrakarte gelöst werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Tickets - Tarifinformationen - Ticket & Preisübersicht.

Kann ich einen Hund in einem Hundebuggy unentgeltlich mitnehmen?

Nein, Hundebuggys sind von der kostenfreien Mitnahme ausgeschlossen. Hierfür muss eine Extrakarte gekauft werden.