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Fahrgäste müssen damit rechnen, dass demnächst ausschließlich FFP2-Masken in Bussen und Bahnen zu tragen sind

Eine Straßenbahn in Bewegung. Es ist abends. Im Vordergrund ist ein junger Mann, der eine FFP2-Maske trägt.
FFP2-Masken (oder vergleichbar) im ÖPNV (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Laut des gestern vom Bundestag beschlossenen und heute vom Bundesrat gebilligten Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Infektionsschutzgesetz) zur Eindämmung des Coronavirus müssen sich Fahrgäste auf veränderte Bestimmungen zur Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Personennahverkehrs einstellen. Demzufolge besteht für Fahrgäste in Bussen und Bahnen der Halleschen Verkehrs-AG, einem Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, mit Inkrafttreten des Gesetzes in den kommenden Tagen, die Pflicht, FFP2-Masken (oder vergleichbar) zu tragen.

FFP2-Maskenpflicht

Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, wird mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes das Tragen einer FFP2-Maske in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG verpflichtend sein. Einfache medizinische Mund-Nasen-Schutze, sogenannte OP-Masken, genügen dann nicht mehr. Auch beliebige textile Barrieren im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wie beispielsweise Halstücher, Schals oder Stoffmasken reichen bereits jetzt schon nicht mehr aus.

Die Prüfteams der HAVAG sind seit Anfang des Jahres verstärkt unterwegs, um das Einhalten der MNS-Pflicht zu kontrollieren. Sie werden dies auch weiterhin täglich flächendeckend in Halle (Saale) tun. Die HAVAG steht ihren Fahrgästen als serviceorientiertes Unternehmen in der ersten Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes beratend zur Seite. „Fahrgäste, die nur eine sogenannte OP-Maske oder eine einfache Stoffmaske tragen, werden freundlich von den Kontrolleur*innen der Servicegesellschaft Saale darauf hingewiesen und in den ersten Tagen und in besonderen Situationen bei der Umstellung auf eine FFP2-Maske mit einer kostenfreien Ausgabe unterstützt“, sagt Vinzenz Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG. „Wir bitten unsere Fahrgäste darum, sich auf diese Umstellung vorzubereiten und sich mit FFP2-Masken (oder vergleichbar) zu versorgen“. Über den zu erwartenden Zeitpunkt des Inkrafttretens werden wir zeitnah informieren.

Um die Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen, droht uneinsichtigen Fahrgästen seit Dezember 2020 eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro bei fehlendem Mund-Nasen-Schutz in den Fahrzeugen der HAVAG. „Die Anwendung dieser Maßnahme zeigt bei unseren Fahrgästen eine große Akzeptanz und im Sinne einer hohen Tragedisziplin eine sehr positive Wirkung“, so Vinzenz Schwarz. Insgesamt sind in den letzten Monaten unter einem Prozent der Fahrgäste mit nicht korrekt genutztem Mund-Nasen-Schutz in den Bahnen und Bussen angetroffen worden. Tendenz weiter sinkend!

In wenigen Ausnahmefällen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend. So müssen beispielsweise Schwangere keinen Mundschutz tragen. Die Nachweispflicht einer Tragebefreiung obliegt dem Fahrgast.

Information der Fahrgäste

Über die Ausweitung der Schutzmaßnahmen informiert die HAVAG auf allen möglichen Kanälen: auf Plakaten, per Handzettel, über optische und akustische Anzeigen, über Social-Media-Kanäle und auf der Internetseite.

22.04.2021